Stiftung Energieforschung
Baden-Württemberg
Forschungsförderung im Bereich der regenerativen Energien, der rationellen Energienutzung und der Energiewirtschaft.
Wir über uns
Die Stiftung Energieforschung Baden-Württemberg ist eine gemeinnützige Organisation öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe. Sie wurde 1989 gemeinsam von den vier Vorgängerunternehmen der EnBW und dem Land Baden-Württemberg gegründet. Das Land hat sich inzwischen aus der Stiftung zurück gezogen. Heute wird die SEF mit ihrem Kapital von ca. 25,6 Mio. € durch die EnBW geführt.
Die SEF fördert Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben aus den Bereichen der erneuerbaren Energien, der rationellen Energienutzung und der Energiewirtschaft. Besonderes Interesse gilt der Gestaltung einer gleichermaßen nachhaltigen, sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung und der Stärkung dem entsprechender Forschung im Land Baden-Württemberg.
Unsere ProjekteWer kann Fördermittel beantragen?
Es gibt keine direkten satzungsmäßigen Beschränkungen. Durch den satzungsgemäßen Zweck zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben ergibt sich allerdings in der Praxis ein Fokus auf wissenschaftlich ausgewiesene Antragsteller und Institute.
Der Vorstand der Stiftung Energieforschung
Die Organe der Stiftung und ihre Struktur
Der Stiftungsrat legt als Entscheidungsgremium die Grundsätze der Arbeit fest. Er beschließt über die langfristige Arbeits- und Finanzplanung sowie über die Mittelvergabe. Der Stiftungsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstandes und ist für dessen Bestellung, Entlastung oder Abberufung verantwortlich. Der Stiftungsrat besteht aus drei Vertretern des Stifters EnBW und einem beratenden Vertreter des Wirtschaftsministeriums des Landes Baden-Württemberg.
Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte, insbesondere die Aufstellung des jährlichen wissenschaftlichen Förderprogramms sowie der wirtschaftlichen Planung. Der Vorstand wird durch einen Kreis unternehmensinterner und externer Experten beratend unterstützt. Der Vorstand besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Er ist für die Durchführung der Beschlüsse des Stiftungsrates verantwortlich und nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Stiftungsrates teil.
Neuigkeiten
Auslegung und Optimierung eines Windgenerators
Auslegung und Optimierung eines Windgenerators mit supraleitender Erregerwicklung in der Leistungsklasse 10 MW, Vergleichsstudie mit einer Permanentmagnet-Erregung bezüglich Stromgestehungskosten
ARegV 3.0: Ideen für eine zukunftsweisende Regulierung für Smart Grids
ARegV 3.0: Ideen für eine zukunftsweisende Regulierung für Smart Grids
Bewertung des Lastschiebepotenzials von Elektrofahrzeugen in Deutschland
Bewertung des Lastschiebepotenzials von Elektrofahrzeugen in Deutschland unter Berücksichtugung differenzierter Haltergruppen.
Netzentgeltdynamik unter Einfluss von Selbstversorgern
Netzentgeltdynamik unter Einfluss von Selbstversorgern
Rechtliche Umsetzung der Digitalisierung des Strommarktes
Rechtliche Umsetzung der Digitalisierung des Strommarktes zur besseren Integration der erneuerbaren Energien in das Energieversorgungssystem
Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine Höchstgrenze für Fördermittel?
Es gibt keine explizite Höchstgrenze. Allerdings strebt die Stiftung eine Verteilung der jährlich verfügbaren Mittel auf mehrere Projekte an.
Gibt es Einschränkungen bei der Kombination mit anderen Fördermitteln?
Das Kapital der Stiftung wurde von den Vorgängerunternehmen der EnBW gestiftet. Es handelt sich daher nicht um staatliche oder kommunale Haushaltsmittel, sondern um Industriemittel. Diese unterliegen keinem Kummulierungsverbot nach dem EU-Beihilferecht.
Verlangt die Stiftung einen Eigenanteil?
Ein Eigenanteil wird nicht zwingend vorausgesetzt. Ein Eigenanteil oder auch Mittel Dritter sind aber ein Beleg dafür, dass nicht nur Einzelinteressen hinter dem Vorhaben stehen.
Welches Volumen haben typischerweise die von der Stiftung geförderten Vorhaben?
Das Volumen einzelner Projekte ist sehr unterschiedlich. Wissenschaftliche Arbeiten laufen in der Regel über mehrere Jahre. Mehrjährige Projekte können daher schnell die Größenordnung von hunderdtausend Euro erreichen.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Es gibt keine direkten satzungsmäßigen Beschränkungen. Durch den satzungsgemäßen Zweck zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben ergibt sich allerdings in der Praxis ein Fokus auf wissenschaftlich ausgewiesene Antragsteller und Institute.
Wie erfolgt die Bewertung und Bewilligung der Förderanträge?
Über die Bewilligung der Fördermittel entscheidet der Stiftungsrat in Abstimmung mit dem Vorstand. Der Vorstand erstellt Beschlussvorschläge und wird dabei vom Expertenkreis oder anderen ausgewiesenen Gutachtern beraten.